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Liebe Gäste und Freunde unseres Hauses,

ab dem 19. März 2022 gelten in Baden-Württemberg folgende Corona-Vorschriften:

Für den Innen- und Außenbereich von Hotels und Gastronomie gilt die 3G-Regel. Vollständig Geimpfte oder Genesene müssen vor Zutritt die abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation oder die überstandene Infektion belegen können. Genesenen-Nachweise gelten max. 90 Tage lang. Ungeimpfte müssen einen Testnachweis (Antigenschnelltest oder PCR-Test) vorlegen. Ausgenommen von der Testpflicht sind:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahren
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahren, die noch nicht eingeschult sind
  • Schüler bis einschließlich 17 Jahren, die sich regelmäßig in der Schule testen

Die bisher geltende FFP2-Maskenpflicht für Gäste sowie Abstands- und Hygieneregelungen bleiben weiterhin bestehen. Für alle Veranstaltungen entfallen alle coronabedingten Personenobergrenzen.

Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihre Familie Karl- Wilhelm Klumpp

Unser Frühjahrsangebot

Bis 27. März gibt es 10,- € Rabatt pro Tag
Bei Buchung der 7 Tage Wochenpauschale 10 % Rabatt

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